Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Predigt über Markus 10,1-12: Von der Unauflöslichkeit der Ehe

Freitag 8. September 2017 von Johann Hesse


Johann Hesse

Und er machte sich auf und kam von dort in das Gebiet von Judäa und jenseits des Jordans. Und abermals lief das Volk in Scharen bei ihm zusammen, und wie es seine Gewohnheit war, lehrte er sie abermals. 2 Und Pharisäer traten zu ihm und fragten ihn, ob ein Mann sich scheiden dürfe von seiner Frau; und sie versuchten ihn damit. 3 Er antwortete aber und sprach zu ihnen: Was hat euch Mose geboten? 4 Sie sprachen: Mose hat zugelassen, einen Scheidebrief zu schreiben und sich zu scheiden. 5 Jesus aber sprach zu ihnen: Um eures Herzens Härte willen hat er euch dieses Gebot geschrieben; 6 aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau. 7 Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird an seiner Frau hängen, 8 und die zwei werden „ein“ Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern „ein“ Fleisch. 9 Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. 10 Und daheim fragten ihn abermals seine Jünger danach. 11 Und er sprach zu ihnen: Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht ihr gegenüber die Ehe; 12 und wenn sich eine Frau scheidet von ihrem Mann und heiratet einen andern, bricht sie ihre Ehe. (Markus 10,1-12)

1. Ehe unter Beschuss

1.1       Der Scheidebrief

Mose hatte im sinaitischen Bund die Scheidung im Ausnahmefall erlaubt: „Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches (hebr. ervah) an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief (hebr. sefer keritut) schreibt und ihr in die Hand gibt…“ (5 Mose 24,1), dann durfte er sich von ihr scheiden lassen. Auch wenn unklar blieb, was Mose mit „Schändliches“ gemeint hat, so war doch klar geregelt, dass eine Scheidung möglich war. So stand es in der Thorah. Entsprach also die Ehescheidung dem Willen Gottes? Mit dieser Frage wollten die Pharisäer Jesus eine Falle stellen und ihn möglichst zu einer unüberlegten Antwort verführen.

1.2       Die harten Herzen

Die Antwort Jesu ist eine Offenbarung über den Zustand unserer Herzen: „Um eures Herzens Härte willen hat er euch dieses Gebot geschrieben“ (Mt 10,5). Jesus offenbarte in seiner Antwort, dass der Scheidebrief nicht dem ursprünglichen Willen Gottes entsprach. Doch weil die Herzen hart und kalt sind, erlaubte Gott die Ausstellung eines solchen Scheidebriefes. Der Herr erforscht unsere Herzen und kennt unsere Bosheit. Darum wusste er, dass solch ein Scheidebrief nötig war. Wir können einander nicht dauerhaft lieben. Der Scheidebrief war eine sogenannte Notverordnung.

1.3       Die Ehe-Vielfalt des AT

Die Sünde, die Adam und Eva in die Welt brachten brachte harte Herzen hervor. Diese harten Herzen erwiesen sich unfähig, die Ehe so zu gestalten, wie Gott es sich vorgestellt hatte. Wir sehen das in der Ehe von Abraham und Sarah, wir sehen das bei Isaak und Rebekka oder bei Jakob, Lea und Rahel. Wir sehen die Vielehe bei David, der dadurch seine Thronfolge sicherte, und Salomo, der die Frauen so sehr liebte, dass er es auf 700 Haupt- und 300 Nebenfrauen brachte. Die Ehe-Vielfalt im Alten Israel war Ausdruck der Herzenshärte, dort hatte sie ihren Ursprung, von dort her muss sie verstanden werden.

Die EKD hat bereits in ihrer Schrift „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ (2013) diese Vielfalt als Grundlage für die Erweiterung des Eheverständnisses auch in den evangelischen Kirchen herangezogen:

„Angesichts der Vielfalt biblischer Bilder und der historischen Bedingtheit des familialen Zusammenlebens bleibt entscheidend, wie Kirche und Theologie die Bibel auslegen und damit Orientierung geben. Ein normatives Verständnis der Ehe als „göttliche Stiftung“ und eine Herleitung der traditionellen Geschlechterrollen aus der Schöpfungsordnung entspricht nicht der Breite des biblischen Zeugnisses.“ (Zwischen Autonomie und Angewiesenheit, S. 54)

Die Breite des biblischen Zeugnisses weist tatsächlich eine große Vielfalt „familialen Zusammenlebens“ auf. Wer wollte das bestreiten. Doch die Bibel beschreibt auch Mord und Totschlag, ohne dies zur Norm machen zu wollen. Die Bibel verschweigt die „harten Herzen“ und die daraus resultierende Unfähigkeit des Menschen, das Miteinander von Mann und Frau in der göttlichen Eheordnung zu leben, eben nicht.

Doch sie stellt dieser sündhaften Vielfalt auch die göttliche Ordnung und Norm entgegen: „Am Anfang hat Gott sie geschaffen als Mann und als Frau.“ Das ist die Norm, an der wir uns orientieren sollten. Die EKD dagegen will die von der Sünde verursachte Vielfalt zur Norm erheben. Und weil sie diese Vielfalt eben auch in der Bibel findet, möchte sie damit eine neue „Ethik der Vielfalt“ begründen. Eine teuflische Verkehrung.

1.4       Die Demontage der Ehe durch den Bundestag und die EKD

Am 30. Juni stimmten 393 Abgeordnete des Deutschen Bundestages bei 226 Gegenstimmen und vier Enthaltungen für die Einführung der sogenannten „Ehe für alle“. Ein schwarzer Tag für unser Land. Vier Tage zuvor, am 26.6.2017, hatte Angela Merkel in einem öffentlichen Interview mit der Zeitschrift Brigitte gesagt, dass die Frage nach einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eher durch eine Gewissenfrage im Bundestag entschieden werden sollte, als dass „sie jetzt mit irgendeinem Mehrheitsbeschluss etwas durchpauken wolle“.

Damit hatte sie den Weg frei gemacht für einen Bundestagsbeschluss unter Aufhebung des Fraktionszwanges. In ihrer Antwort erwähnte Sie, dass Sie der Überzeugung sei, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die gleichen Werte wie z. B. „Verbindlichkeit“ gelebt würden, wie in herkömmlichen Ehen. Allein die Wortwahl („Verbindlichkeit“) verrät die geistige Vorarbeit der EKD, die seit Jahren die Begriffe „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit, und Treue“ als die eigentlich konstitutiven Wesensmerkmale einer Ehe propagiert. Damit hat die EKD die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geistig und argumentativ vorbereitet.

Nur zwei Tage nach dem Brigitte-Interview und zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag kam noch einmal Schützenhilfe vom Rat der EKD in Hannover:

„Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sind Vertrauen, Verlässlichkeit und die Übernahme von Verantwortung in der Gestaltung menschlicher Beziehungen von zentraler Bedeutung. Aus Sicht der EKD bietet die Ehe dafür beste Voraussetzungen und ist deshalb ein Zukunftsmodell. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für ein Zusammenleben von zwei Menschen, das auf lebenslanger Treue beruht. Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, begrüßt die EKD. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch keineswegs geschmälert. Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen.“ (Pressemeldung vom 28.6.2017)

Die Argumentationslinien von Kirche und Politik sind völlig gleichgeschaltet. Der Gesetzestext sagt dann auch: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ (Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

1.5       Verfassungsbruch und Auflösung der Ordnungen

Der Bundestag hat mit dieser Entscheidung gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstoßen und damit Verfassungsbruch begangen. Dort wird die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates gestellt:

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Artikel 6, Absatz 1, GG).

Die Väter der Verfassung dachten hierbei selbstverständlich an eine Ehe von Mann und Frau, was nicht extra ausgeführt werden musste. Das Verfassungsgericht hatte noch 2002 geurteilt:

„Die Ehe ist „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft… Sie kann „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt“ (BVerfG am 17.7.2002).

Wir sind längst in einem Staatswesen angelangt, in dem Recht verdreht und gebeugt wird. Die Kirche ist zum willigen Helfershelfer geworden und bereitet die Auflösung der Gebote und Zerstörung der Ordnungen Gottes vor. Gottes Wort warnt:

„Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süß und aus süß sauer machen“ (Jesaja 5,20).

Die Geschichte des Volkes Gottes lehrt uns, dass die Auflösung der göttlichen Ordnungen Chaos, Willkür, Gesetzlosigkeit, Lieblosigkeit, Grausamkeit und schließlich das Gericht Gottes nach sich ziehen wird. Der Bundestag hat per Beschluss eine göttlich gesetzte Ordnung angegriffen und so der sexuellen Verirrung den Anstrich der Rechtmäßigkeit gegeben. Wir sind auf dem Weg nach Sodom und Gomorrha. Wir sind auf dem Weg ins Gericht.

2.         Die Ehe und ihre Wesensmerkmale

2.1       Die Ehe ist eine Stiftung Gottes

Das erste Wesensmerkmal der Ehe ist, dass sie eine Stiftung Gottes ist: „aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau.“ Jesus erinnert hier an den sechsten Tag der ersten Weltwoche: „Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn und er schuf sie als Mann und als Frau“ (1 Mose 1,27). Gott selbst stiftet die Ehe, indem er den Mann aus Erde und aus der Seite des Mannes die Frau schafft. Alle Initiative geht von Gott aus. Gott ist der Handelnde: Gott schuf! Er hat sich den Menschen als ein in Mann und Frau geteiltes Wesen erdacht und hat diesen Gedanken auch so umgesetzt.

Die EKD dagegen lehrt: „Ein normatives Verständnis der Ehe als „göttliche Stiftung“ und eine Herleitung der traditionellen Geschlechterrollen aus der Schöpfungsordnung entspricht nicht der Breite des biblischen Zeugnisses.“ (Zwischen Autonomie und Angewiesenheit)

Jesus jedoch unterstreicht hier genau dieses „normative Verständnis“ des Schöpfungsberichtes. Die biblische Norm macht sich an der Schöpfungsordnung fest. Darum ist es auch so wichtig, dass wir an der Historizität des Schöpfungsberichtes festhalten. Jesus führt uns von der Realität ehelicher Vielfalt hin zur Norm, die Gott von Anfang an beabsichtigt hatte: „Aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau.“ Das ist die göttliche Norm, an der wir uns orientieren sollen. Gott stiftet die Ehe von Mann und Frau als eine gute, hilfreiche und segensreiche Ordnung in diese Schöpfung hinein.

2.2       Die Ehe als Bund von Mann und Frau

„Aber von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau.“ Gott hat den Menschen ganz bewusst in dieser Zweipoligkeit geschaffen. Und in dieser Zweipoligkeit repräsentieren beide die Ebenbildlichkeit Gottes. Gottes Ebenbild ist eben nicht nur im Mann oder nur in der Frau oder in zwei Männern oder zwei Frauen zu finden, sondern in der Erschaffung von Mann und Frau. Beide zusammen in dieser Zweipoligkeit sind Ebenbild Gottes.

Diese Zweipoligkeit des Ehebundes ist ein konstitutives Wesensmerkmal der Ehe. Nicht die in der Ehe gelebten und veränderlichen Eigenschaften wie Treue, Verbindlichkeit oder Verlässlichkeit konstituieren die Ehe, sondern die geschöpfliche Vorgabe der Zweigeschlechtlichkeit.

Diese von Gott vorgegebene Zweigeschlechtlichkeit steht heute massiv unter Beschuss. Die Wirklichkeit wird durch zwei große Lügen entstellt:

2.2.1    Die Gender-Lüge

Simone Beauvoir hatte behauptet: „Eine Frau wird nicht als Frau geboren, sondern zur Frau gemacht“. Die Ideologie des Gender-Mainstreaming baut auf der Vorstellung auf, dass die Sexualität des Menschen nur eine kulturelle Rolle sei, die ihm von außen aufgezwängt werde. In der Weiterentwicklung dieser Gedanken (z. B. bei Judith Butler) wird davon ausgegangen, dass es nicht nur zwei Geschlechter, sondern viele Geschlechter gibt und die Grenzen zwischen den Geschlechtern fließend sind.

Auf die Frage: „Wie viele Geschlechter gibt es?“ antwortet der Biologe und Sozialwissenschaftler „Heinz-Jürgen Voß“ im Chrismon-Interview (September 2013): „Unzählige“. Auf die Frage des Journalisten „Ist das der neueste Stand der Forschung?“ folgt die völlig abstruse Antwort: „Bis in die 1920er Jahre sprach man von Geschlechtervielfalt. Mit den Nazis kam die Theorie einer weitgehend klaren biologischen Zweiteilung, die auch immer noch im Biologiestudium vermittelt wird, obwohl die aktuelle Forschung längst weiter ist.“

2.2.2    Die „Ehe für alle“-Lüge

Dies ist die Lüge, dass auch eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eine Ehe sei, wie es Bundestag und EKD-Führung vertreten. Wenn ein schwules oder lesbisches Paar verlässlich und verbindlich Ja zueinander sage, dann könne auch diese Verbindung als Ehe bezeichnet werden. Jesus dagegen zeigt uns mit Blick auf den Schöpfungsbericht, dass der Ehebund zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wird. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kann keine Ehe sein, weil ihr die Zweigeschlechtlichkeit fehlt. Die Ebenbildlichkeit zu Gott wird in entscheidender Weise durch die geschlechtliche Bipolarität des Ehepaares zum Ausdruck gebracht. Außerdem kann ein gleichgeschlechtliches Paar kein Ehepaar im eigentlichen Sinne sein, weil es sich schon aus biologischen Gründen dem Segen der Fruchtbarkeit verschließt. Niemals kann ein homosexuelles Paar einen Ehebund schließen, weil die konstitutiven (Stiftung Gottes, Zweigeschlechtlichkeit, Fruchtbarkeit) Merkmale der Ehe fehlen.

Der Ehebund ist ein von Gott gestifteter Bund zwischen einem Mann und einer Frau, die gemeinsam offen sind für den Segen der Fruchtbarkeit. Niemand hat das Recht, diesen von Gott eingesetzten Bund beliebig zu verändern, zu erweitern und umzudefinieren.

2.3       Das Verlassen der Herkunftsfamilie

„Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird an seiner Frau hängen.“ Es ist Aufgabe des Mannes und der Frau, das Elternhaus zu verlassen, und es ist Aufgabe der Eltern, die Kinder loszulassen. Wenn diese Loslösung vom Elternhaus nicht gelingt, besteht die Gefahr, dass die Ehe darunter leidet oder sogar zerstört wird. Der Mann soll an seiner Frau „hängen“ oder „kleben“ und eben nicht mehr an seinem Elternhaus. Wenn der Mann an seiner Frau „hängt“ oder „klebt“, dann ist hier von einer dauerhaften Verbindung die Rede. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Das ist die gute göttliche Norm, die uns der Schöpfungsbericht vermittelt und die wir als Christen anstreben sollen.

2.4       Die körperliche Einheit und der Segen der Fruchtbarkeit

„… und die zwei werden „ein“ Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern „ein“ Fleisch.“ Mann und Frau werden in der Ehe „ein Fleisch“. Es ist wichtig, dass dieses „Ein-Fleisch-Werden“ in der Ehe geschieht. Nicht vor der Ehe und nicht außerhalb der Ehe. Gott gibt das Geschenk der Sexualität in den Ehebund hinein. Hier in der Geborgenheit einer lebenslangen Treuebeziehung soll das Geschenk der Sexualität und der Fruchtbarkeit gelebt und empfangen werden: „Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan“ (1 Mose 1,27.28)

Die körperliche Einheit kommt im „Ein-Fleisch-Werden“ zum Ausdruck. Mann und Frau werden zu einer körperlichen Einheit. Sie verlassen ihre Herkunftsfamilien und gründen ihre eigene Familie. Sie leben im selben Haus, sie gehen dieselben Wege, verfolgen dieselben Ziele, sie gehören einfach zusammen. Es liegt auf der Hand, dass mit dem „Ein-Fleisch-Werden“ auch die körperliche Einheit im Blick ist. Sie werden eben auch körperlich eins (hebr. echad). Es ist ein einzigartiges Wunder, dass die Körper von Mann und Frau so erschaffen wurden, dass eine geschlechtliche Verschmelzung anatomisch möglich ist, die zugleich die Zeugung von Kindern ermöglicht. Ein geniales Wunder eines schöpferischen Gottes über das wir kaum noch staunen, weil es uns so selbstverständlich erscheint. In einer homosexuellen Beziehung ist eine solche körperliche Verschmelzung auch aus anatomischen Gründen ausgeschlossen. Es gibt nur eine Nachäffung, die ganz offensichtlich nicht der ursprünglichen Schöpferabsicht entspricht. Nur wenn Mann und Frau körperlich „ein Fleisch“ werden, besteht auch die Möglichkeit, dass Leben weitergegeben und ein Kind entstehen kann. Auch dies ist ein konstitutives Merkmal für den Ehebund. Darum handelt es sich bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht um Ehen.

2.5       Das Verbot der Ehescheidung

„Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. 10 Und daheim fragten ihn abermals seine Jünger danach. 11 Und er sprach zu ihnen: Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht ihr gegenüber die Ehe; 12 und wenn sich eine Frau scheidet von ihrem Mann und heiratet einen andern, bricht sie ihre Ehe.“

Hier wird noch einmal deutlich: Gott hat Mann und Frau zu einem Treuebund zusammengefügt. Der Mensch hat nicht das Recht, diesen Bund aufzulösen. Viel zu leichtfertig gehen wir heute mit dem Geschenk der Ehe um. Jesus sagt: Es soll nicht sein. Gott hat es zusammengefügt, der Mensch soll es nicht scheiden. Jesus verbietet die Ehescheidung an dieser Stelle ohne Ausnahme.

Dies gilt im Zusammenhang mit der sogenannten „Ehe für alle“ auch im übertragenen Sinn: Was Gott als Ehebund zusammengefügt hat, nämlich einen Mann und eine Frau, dass darf der Mensch nicht auflösen, uminterpretieren und beliebig erweitern. Es ist Gottes Zusammenfügung, die nicht durch Mehrheitsbeschlüsse geändert und uminterpretiert werden kann.

3.          Harte Herzen brauchen Gottes Geist

3.1       Harte Herzen brechen Ehen

Jesus sagt uns, dass unsere harten Herzen das Problem sind. „Jesus aber sprach zu ihnen: Um eures Herzens Härte willen hat er euch dieses Gebot geschrieben.“ Weil unsere Herzen hart sind, wird unsere Liebe kalt, erheben wir uns über den anderen, werden wir undankbar, übersehen wir die eigenen Fehler und stoßen uns an den Fehlern des anderen. Unsere harten Herzen sind der Grund, warum wir es uns gegenseitig so schwer machen in unseren Ehen. Weil unsere Herzen hart sind, verkehren wir die guten Schöpfungsabsichten Gottes in ihr Gegenteil. Weil die Herzen hart sind, verlassen wir Gottes gute Ordnungen.

3.2       Wir brauchen veränderte Herzen

Wir müssen also bei uns anfangen. Wir müssen bei unseren Herzen anfangen. Die harten Herzen müssen weiche Herzen werden, die durchlässig sind für Gottes Liebe, seinen Geist und seinen guten Schöpferwillen. Gottes Wort ruft uns zur Umkehr. Nur wenn wir die selbstgewählten Irrwege verlassen, Sünde bekennen und Gottes Vergebung in Jesus Christus in Anspruch nehmen, werden unsere harten Herzen weich. Nur dann können unsere Ehen heil und stark werden. Nur dann können auch unsere sexuellen Fehlorientierungen verändert werden. Wir haben solch eine wunderschöne Jahreslosung, an die ich hier noch einmal erinnern möchte:

„Und ich will euch ein neues Herz und einen neuen Geist in euch geben und will das steinerne Herz aus eurem Fleisch wegnehmen und euch ein fleischernes Herz geben. Ich will meinen Geist in euch geben und will solche Leute aus euch machen, die in meinen Geboten wandeln und meine Rechte halten und danach tun.“ (Hesekiel 36,26.27)

3.3       Bitten für veränderte Herzen und erneuerte Ehen

Wir wollen Jesus Christus bitten, dass er anfängt, unsere Herzen zu verändern, dass er uns die harten Herzen von Sünden reinigt und diese weich macht und mit Liebe erfüllt, damit wir in unseren Ehen so leben können, wie Gott es sich von Anfang an vorgestellt hat.

Wir wollen Jesus Christus auch für die Ehen bitten in unserem Umfeld, die angefochten sind und die drohen, an harten Herzen zu zerbrechen. Beten wir, dass der Herr diesen Eheleuten hilft, wieder zueinander zu finden. Wir beten, dass der Herr kaputte Ehen heil macht und erneuert.

Wir wollen Jesus Christus bitten, dass er den Menschen hilft, die gegen ihre gleichgeschlechtlichen Neigungen kämpfen, diese durch den Geist Gottes zu überwinden. Wir wollen beten, dass Gott denen die Augen öffnet, die sich auf Irrwegen verlaufen und in Lügen verstrickt haben. Wir wollen beten für Jungen und Mädchen, dass es ihnen gelingt, eine gesunde männliche und weibliche Identität zu entwickeln.

Wir wollen beten für unser Land und unsere Kirchen und dafür eintreten, dass Verantwortungsträger falsche Beschlüsse zurücknehmen und Gottes Ordnungen wieder eingesetzt und aufgerichtet werden.

Amen.

Prediger Johann Hesse, Predigt im Abendmahlsgottesdienst in der Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes am 3.9.2017

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 8. September 2017 um 10:46 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Predigten / Andachten, Sexualethik.