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Wer Kinderarmut sät, wird Altersarmut ernten. Wie die herrschende Rentenpolitik unseren Sozialstaat und damit die Demokratie aufs Spiel setzt

Mittwoch 19. Juli 2017 von Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e. V.


Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e. V.

 

Der deutsche Sozialstaat hängt strukturell in einer Schieflage, deren Ergebnis die wachsende Verarmung der Kinder in einem der reichsten Länder der Welt ist. Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken/ Freiburg haben vor zwei Jahren einen juristischen Elternaufstand angestoßen. Seitdem haben tausende Familien den Rechtsweg beschritten. Inzwischen liegen bereits zwei Verfassungsbeschwerden dem Bundesverfassungsgericht vor (alle Einzelheiten dazu unter www.elternklagen.de). Morgen, 20. Juli 2017 wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal in mündlicher Verhandlung mit diesen Fragen befassen, nachdem das Urteil vom 30. September 2015 wegen schwerer methodischer Fehler in der Fachliteratur durchgefallen ist. Das Urteil könnte wegweisend sein. Nicht wenige Experten halten es für entscheidend  für die Zukunft des Sozialstaats in Deutschland, mithin für die Demokratie. Dr. Jürgen Borchert begleitet seit Jahrzehnten diese Thematik und hat in Karlsruhe manches Urteil erfochten. Er war bis Ende 2014 Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht.

Die Gesetzliche Rentenversicherung ließ bei ihrem Start vor 60 Jahren, am 23. Februar 1957, ein Sterntalermärchen wahr werden: Ohne dass sie jemals einen Beitrag in das neue System der Produktivitätsrente gezahlt hatten, erhielten die hungerleidenden Rentner der Nachkriegszeit buchstäblich über Nacht lohnersetzende und lebensstandardsichernde Renten. Das Rentenniveau sprang um 60 Prozent in die Höhe und legte damit zugleich die Latte für den Erwartungshorizont fortan sehr hoch.

20 Jahre später schon begann jedoch trotz steigender Beiträge der Sinkflug des Rentenniveaus und mittlerweile liegen viele Renten – vor allem die der Frauen -unter der Armutsgefährdungsschwelle. Dabei war bisher weniger die Demographie die Ursache dieser Entwicklung als vielmehr die sich verändernde Verteilung des Volkseinkommens zwischen Kapital und Arbeit, welche die Lohnquote zunehmend nach unten drückte. Der Altenquotient  dagegen stieg in der Vergangenheit nur moderat an.   Das aber wird sich in den kommenden Jahren rasant ändern – und zwar in dem Maße, in welchem die Jahrgänge der sogenannten Babyboomer in den Ruhestand übergehen und mit den schrumpfenden Zahlen der Neueinsteiger in den Arbeitsmarkt kollidieren. Daraus folgt: Machen wir mit dem lohnbasierten Rentensystem weiter, wird der Absturz für viele unvermeidlich sein. Denn es ist keineswegs nur die Klippe der „Demographie“, der das System nicht entrinnen kann. Vielmehr passt der einst für das „Normalarbeitsverhältnis“ geschneiderte Maßanzug der Sozialversicherung nicht mehr für die neue Arbeitswelt, die infolge der Revolution der Informations- und Kommunikationstechnologien entstanden ist (durch Homebanking, Crowdworking, indische Softwareindustrie, „Industrie 4.0″ etc.). Selbst bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt der Anteil der atypischen Arbeitsverhältnisse bereits bei 38 Prozent. Die zynische Wahrheit bei alledem ist, dass die wachsende Altersarmut infolge prekärer Beschäftigung seit langem strategisch zur Rettung des Rentensystems „eingepreist“ ist.[1]  Dass man so die Demokratie aufs Spiel setzt, um die Gesetzliche Rentenversicherung zu retten, beweist ein­mal mehr, dass es politische Therapien gibt, die gravierendere Folgen auf­weisen als die Krankheit selbst.

Ein Sozialstaat, der Erwartungen weckt, die er nicht erfüllen kann, provoziert massenhafte Enttäuschung und delegitimiert das gesamte politi­sche System. Genau das geschieht bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, denn trotz steigender Beiträge sinken die Renten auf breiter Front unter das Sozialhilfeniveau. Die demzufolge wachsenden Existenzängste öffnen die Türen für politischen Extremismus. Die Ursache dieser Fehlentwicklung und zugleich den Weg zur Lösung der Probleme erschließt die Rückbesin­nung auf die der „Produktivitätsrente“ einst zugrunde liegenden Einsich­ten, die ebenfalls in einer Epoche des Umbruchs gewonnen wurden. Denn diese Entwicklung ist das Ergebnis eines fundamentalen Konstruktionsfeh­lers beim Start der GRV vor 60 Jahren. Nach dem Plan der Erfinder sollte mit einem „Drei-Generationen-Vertrag“ die große Transformation vom Bismarcksystem, dessen Fundament und Rückgrat im familiären Unterhalts­recht bestand, zur sozialen Großfamilie geleistet werden. In dieser sollte, analog zur Kleinfamilie, die Versorgung von Alt und Jung im Einklang mit der Lebenshaltung der produktiven mittleren Generation stattfinden. Statt­dessen wurde mit der 1957er-Reform nur ein „Zwei-Generationen-Vertrag“ ins Werk gesetzt: Die Versorgung der Alten wurde sozialisiert, während die Aufbringung der Kinderlasten den Eltern als Privatsache verblieb. Wer aber Kinderarmut sät, braucht sich über die Ernte „Altersarmut“ nicht zu wundern. Faktisch wurde ein beispielloser Raubbau am Humanvermögen und damit die Selbstzerstörung des Systems in Gang gesetzt. ….

Die doppelte Kinderarmut als Resultat der vermurksten Rentenreform 1957

Das Resultat des fundamentalen Fehlers von 1957 ist heute die „doppelte Kinderarmut“: Stand 1964 nur jedes 75. Kind unter sieben Jahren zeitweise oder auf Dauer im Sozialhilfebezug, gilt dies heute für jedes fünfte.[2] Gleichzeitig fiel die Geburtenzahl von knapp 1,4 Millionen auf nur noch 700.000 (2015). Der Mechanismus, der all dies hervorruft, ist simpel, aber höchst wirksam: Es ist die die Kombinationswirkung der „individualistischen Verengung“ der Löhne als Markteinkommen, blind für die  Haushaltsgröße, und der Verdopplung des Familiennachteils durch die infolge der Lohnkopplung ohne Berücksichtigung der Kinderzahl eben­falls „individualistisch verengten“ Sozialbeiträge. Die Belastung durch jede Beitragserhöhung wird für Familien infolge dieser primären wie sekundä­ren Engführung je nach Kinderzahl multiplikativ verstärkt, mit im Ergeb­nis strangulierenden Effekten. Die Benachteiligung von Arbeitnehmer­haushalten mit Kindern in der primären Einkommensverteilung wird durch die sekundäre Einkommensverteilung unter dem Regime der Steuer- und Sozialsysteme so faktisch …verdop­pelt. …

Dass die politisch Verantwortlichen mit vollem Ernst zur demographischen Entwicklung vermerkten, die zunehmenden Einsparungen bei der Kin­dergeneration kompensiere die wachsenden Lasten seitens der Rentner[3] – zu Ende gedacht würden also am besten keine Kinder mehr geboren-, verwundert vor diesem Hintergrund ebenso wenig wie die Thesen einer Sozialpolitikerin mit volkswirtschaftlicher Qualifikation von der „Finanzierung der Jungen durch die Alten“.[4] Gleiches gilt für die Tatsache, dass von den verantwortlichen Eliten nicht erkannt wird, dass die mit der sogenannten demographischen Entwicklung einhergehende „Überalterung“ im Kern eine „Unterjüngung“ ist, also das Ausbleiben hinreichenden Nachwuchses.

Denkfehler bei der »Produktivität«?

Dass die demographische Entwicklung lange Zeit nicht ernst genommen wurde, beruhte vor allem auf der Annahme einer stetig zunehmenden Produktivität. Der damals verantwortliche Minister Norbert Blüm malte stereotyp das Bild vom Bauern, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts zehn Menschen ernährt habe, an dessen Ende aber hundert. Dabei verkennt er freilich die Tatsache, dass landwirtschaftliche Produktionsbetriebe heutzutage über eine millionenschwere Kapitalausstattung verfügen und zu der Wertschöpfung des modernen Bauern Dutzende, ja eher noch hunderte Helfer arbeitsteilig in vielen anderen Sektoren der Volkswirtschaft beitragen – angefangen von der Saatgutproduktion über die Landmaschinenhersteller bis zum Endverbraucher an der Ladentheke. …

Vollends irreführend sind dabei gängige Vorausberechnungen der individuellen Pro-Kopf-Einkommen, die einen realen Nettolohnzuwachs von 40 Prozent prognostizieren und daraus eine geradezu spielend leicht zu bewältigende Altenlast ableiten. Denn bei diesen Individualrechnungen fallen die entscheidenden sozioökonomischen Fakten der sozialen Kollektive unter den Tisch: Während die Zahlen der Generation 65+ bis 2050 um bis zu sieben Millionen steigen – und mit ihr die Gesundheits- und Pflegekosten -, geht nach Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) im gleichen Zeitraum um fast 30 Prozent zurück…. Steigerungen der Produktivität sind kein Naturgesetz, sondern vor allem abhängig vom Bildungsniveau. Hieran aber hapert es seit Jahrzehnten schon aufgrund der dramatischen und weiter zunehmenden Kinderarmut. [5]…

Der Kampf um sichere Renten als Kampf um die Demokratie

Altersvorsorge besteht einzig und allein darin, dass wir eine Kindergeneration großziehen, dieser eine intakte Umwelt und einen effizienten Wirtschaftsapparat zur Verfügung stellen und sie vor allem mit der bestmöglichen Bildung ausstatten. Wer seine in der Vergangenheit geleisteten Beiträge für bare Zukunftsmünze nimmt,[6] hat das Wesen des „Generationenvertrags“ nicht verstanden und versucht mittels juristischer Fiktionen Flüsse bergauf fließen zu lassen – in der Realität geht aber alles den Bach runter. Die Folgen sind auch sozialpsychologisch verheerend. Denn der Irrtum vieler Versicherter, sie allein wären die Garanten ihrer Zukunftssicherung und auf niemand anderen angewiesen, lässt die Kinderinteressen verschwinden und macht den Einzelnen zum Maß aller Dinge. Das ist Individualismus pur.  Wenn aber nur noch der Einzelne zählt, verlieren gesellschaftliche Notwendigkeiten und Wertvorstellungen ihre Verbindlichkeit; mit dem Verlust des Solidaritätsgedankens verschwindet so die Voraussetzung für eine stabile Gesellschaft. Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen, müsste zuerst die wechselseitige Verantwortung füreinander wieder wahrnehmbar werden. Den dafür notwendigen Durchblick aber verhindern die semantischen Irreführungen – von Äquivalenz bis Versicherung – und die Schleier der Geldwirtschaft, die eine kapitalgedeckte Rente verheißen, diese aber niemals garantieren können.

Das Versprechen der Schreiberschen „Produktivitätsrente“ und damit des Konzepts der sozialen Großfamilie war der Einklang der Lebenshaltung aller drei beteiligten Generationen. Das ist „kein wirtschaftliches Problem, das kann auch jedes arme Volk leisten, ein reiches wie wir allemal; es ist eine Frage des Wollens, nicht des Könnens“ (Oswald von Nell-Breuning).

Heute bestätigt die Bevölkerungsentwicklung die Feststellung William Kapps, dass durch fehlgeleitete soziale Prozesse, in diesem Falle durch eine verheerende Rentenpolitik, Asymmetrien ausgelöst werden können, die Gesellschaften ihr Gleichgewicht verlieren lassen.[7] Im Ergebnis – so das schon von Ernst Forsthoff erkannte Paradoxon – können partikularistisch organisierte Demokratien gerade deshalb scheitern, weil der Verwirklichung gesamtgesellschaftlicher Interessen umso mehr gesellschaftlich organisierte Einzelinteressen entgegen stehen, je grundlegender sie sind. [8]Genau dieses Phänomen erleben wir seit 60 Jahren bei der Rente. Als letzte (juristische) Hoffnung bleibt da wohl nur das Bundesverfassungsgericht.

Jürgen Borchert


Der Aufsatz ist eine vom Autor angefertigte  Zusammenfassung eines längeren Opus in „Blätter für deutsche und internationale Politik, Juli 2017, Seiten 87-98. Wir danken dem Verlag der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ für die freundliche Genehmigung.

IDAF Aufsatz des Monats, 2017 / 7 II, 18.07.2017


Anmerkungen

[1] Siehe dazu das Gespräch Jörg Tremmel (Stiftung für die Rechte künftiger Generationen) und einem Verantwortlichen der Rententräger aus dem Jahr 1996: „Es wird zurzeit über eine Untertunnelung gesprochen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Zeit bis zum Pillenknick in Rente gehen. Herr Storm [Anm. d. Verf.: Andreas Storm, damals MdB CDU, danach Sozialminister im Saarland] hat ja dieses Modell vorgelegt, das die Untertunnelung im Kapitaldeckungsverfahren vorsieht, wenn im Jahr 2030 die Belastung für die Gesetzliche Rentenversicherung am höchsten ist. Ich könnte mir eine ganz andere Untertunnelung vorstellen, und zwar im Umlageverfahren. Ich sage das mal im Vertrauen: Wir sind dankbar für jeden, der heute scheinselbständig wird oder geringfügig beschäftigt. Da kriegen wir zwar heute weniger Beiträge, aber im Jahr 2030 haben wir weniger Anwartschaften. Es wird durch die Arbeitslosigkeit heute im Ergebnis genau das erreicht, was Herr Storm im Kapitaldeckungsverfahren erreichen will“, – abgedruckt in:  Borchert, Jürgen, Sozialstaatsdämmerung, München 2014, S. 197 (mwN)

[2]trotz Kindergelderhöhungen, Rückgang der Arbeitslosigkeit und enormer Steigerung der Müttererwerbstätigkeit

[3] Herbert Ehrenberg/Anke Fuchs, Sozialstaat und Freiheit, Suhrkamp TB 1981, S. 249-251

[4] Sigrid Skarpelis-Sperk (MdB), Arbeit und Wirtschaft im Wandel, in: Hans-Ulrich Klose (Hg.), Altern der Gesellschaft, Köln 1993, S. 67 – wörtlich: „Es gilt aber auch, dass  in armen Gesellschaften die Kinder die Alten ernähren, in reichen Gesellschaften die Alten die Kinder und Enkel finanzieren… und dass die älteren Mitbürger mittelbar und unmittelbar einer der großen Arbeitgeber Deutschlands sein werden.“

[5] Siehe z.B. Jutta Allmendinger, Johannes Giesecke und Dirk Oberschachtsiek, Unzureichende Bildung:

Folgekosten für die öffentlichen Haushalte, Bertelsmann 2011 –  www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Presse/imported/downloads/xcms_bst_dms_33661_33662_2.pdf

[6] Jüngstes Paradebeispiel: Kerstin Herrnkind, Vögeln für das Vaterland? Nein danke! -Bekenntnisse einer Kinderlosen, Ffm 2017

[7] William Kapp, Soziale Kosten der Marktwirtschaft, Frankfurt/M. 1988, S. 19 f.

[8] Ernst Forsthoff, Der Staat in der Industriegesellschaft, München 1971, S. 25 f.

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 19. Juli 2017 um 19:39 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Wirtschaftsethik.