Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Gewissensfreiheit für Ärzte sicherstellen

Donnerstag 22. September 2016 von CitizenGO


CitizenGO

Norwegen ist ein Land, in dem viel über Toleranz und Menschenrechte gesprochen wird. Leider werden aber gerade in diesem Land grundlegende Freiheiten nicht zugestanden. Dr. Katarzyna Jachimowicz, eine polnische Ärztin die in Norwegen arbeitet, verlor ihre Stelle, weil sie sich aus Gewissensgründen weigert an der Durchführung von Abtreibungen mitzuwirken. Die Umstände der Entlassung lassen keinen Zweifel daran, dass diese aufgrund von Intoleranz erfolgte und die grundlegenden Menschenrechte der Ärztin verletzt.

Wie ist es zu dieser Entlassung gekommen?

Frau Dr. Jachimowicz ist eine Ärztin mit über 23 Jahren Berufserfahrung. Mehr als 4 Jahre lang war sie in der Familienklinik der Gemeinde Sauherad in Norwegen tätig. In diesem Zeitraum gab es keine Beschwerden oder Beanstandungen. Von Beginn ihrer Tätigkeit an wusste die Klinikleitung, dass Dr. Jachimowicz aus Gewissensgründen keine Hormonspiralen (Intrauterinpessar) verordnen würde. Dies war auch kein Problem, da andere Ärzte der Klinik diese an jene Patientinnen, die danach verlangten, verordneten und sie einsetzten. Hormonspiralen führen in den Fällen, in denen sie die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindern, zu sogenannten Frühabtreibungen.

In dem Vertrag zwischen der Klinik und Dr. Jachimowicz war eine Klausel enthalten, die Dr. Jachimowicz wegen der abtreibenden Eigenschaften von der Einsetzung von Hormonspiralen freistellte.

In den Jahren von 2011 bis 2014 kam es in Norwegen zu einer intensiven Diskussion über das Recht, aus Gewissensgründen gewisse Maßnahmen im medizinischen Bereich zu verweigern. Ärzte, die sich auf dieses Recht beriefen, wurden intensiv überprüft. Am 1. Januar 2015 trat dann ein neues Gesetz in Kraft, das Ärzten grundsätzlich verbot, Eingriffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Als einzige Ausnahme von dieser drakonischen Regel wurde nur der Mangel an fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung eines Eingriffes zugelassen.

In der Folge begannen die Probleme für Dr. Jachimowicz. Während einer Inspektion der Klinik durch die Behörden wurden diese auf die Klausel in ihrem Vertrag aufmerksam. Im Abschlussbericht dieser Inspektion fand sich dann eine Bemerkung, die feststellte, dass der Gewissensvorbehalt nicht mehr möglich sei. Dr. Jachimowicz war somit von Entlassung bedroht, falls sie eine Einsetzung der Hormonspirale weiterhin verweigern würde.

In der gesamten Provinz Telemark widersetzten sich insgesamt vier Ärzte den neuen Anordnungen. Sie wurden erst einmal nicht entlassen, sondern man legte ihnen nahe, von sich aus zu kündigen. Drei Ärzte verließen daraufhin die Kliniken, in denen sie tätig waren. Nur Dr. Jachimowicz blieb in ihrer Klinik und arbeitete weiter. Daraufhin erhielt sie im Dezember 2015 von der Klinikleitung die Kündigung.

Es ist wichtig, festzustellen, dass Dr. Jachimowicz nicht wegen ihrer Nationalität, mangelnder Sprachkenntnisse oder fehlender beruflicher Qualifikation gekündigt wurde. Die Kündigung erfolgte ausschließlich wegen des Gewissensvorbehaltes gegen die Einsetzung der Hormonspirale.

Dr. Jachimowicz sagt, dass sie in keinem einzigen Augenblick bereut hat, ihrem Gewissen gefolgt zu sein. Sie habe sich zwar anfangs wegen dieser Entscheidung innerhalb der Ärzteschaft isoliert gefühlt, doch nach einigen Monaten bekam sie Unterstützung von der norwegischen christlichen Ärztevereinigung „Kristelig Legeoforening“ die ihr moralisch, organisatorisch und finanziell (sie deckt einen Teil der Verfahrenskosten ab) beisteht.

Am 1. Juli 2016 wurde beim zuständigen Gericht eine Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung eingereicht. Dr. Jachimowicz hofft darauf, dass ein Sieg vor Gericht die Gesetzgebung in Norwegen verändern wird. Dies ist sehr wichtig, weil es im medizinischen Alltag immer öfter zu schwerwiegenden Gewissenskonflikten kommt, die eine Entscheidung zwischen Leben und Tod erfordern.

Zwischenzeitlich hat Dr. Jachimowicz auch eine neue Stelle gefunden. Die Grundsatzfrage, dass Verstöße gegen das eigene Gewissen nicht eingefordert werden dürfen, bleibt. Der Gehorsam gegenüber dem eigenen Gewissen kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, aber die Integrität und der innere Friede der daraus hervorgeht, dass man der Stimme seines Gewissens folgt, sind weitaus wichtiger.

Wir möchten Sie ermuntern, diese Petition zur Verteidigung von Dr. Katarzyna Jachimowicz zu unterzeichnen. Wir danken Frau Dr. Jachimowicz, dass sie den Mut besitzt, das Recht auf ihre Gewissensentscheidung einzufordern, stellvertretend für alle Ärzte, die sich in einem ähnlichen Dilemma befinden.

Die Petition ist an den norwegischen Gesundheitsminister gerichtet und fordert diesen auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Ärzte ihren Beruf in Übereinstimmung mit ihrem Gewissen ausüben können.

CitizenGo, 12.9.2016

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition hier.

 

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 22. September 2016 um 13:45 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Medizinische Ethik.