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Stellungnahme zur Beschlussvorlage „Segnung von Menschen in eingetragenen Partnerschaften“ in der Nordkirche

Freitag 16. September 2016 von Gemeindehilfsbund


Gemeindehilfsbund

Worum geht es?

Auf der bevorstehenden Landessynode der Nordkirche, die vom 29.9. bis zum 1.10.2016 in Lübeck-Travemünde tagen wird, soll die Segnung von Menschen in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in öffentlichen Gottesdiensten für den gesamten Raum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) beschlossen werden. Die bisherige Übergangsregelung, die seit 2014 in Kraft ist, sieht die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nur in einer persönlichen und seelsorgerlichen Situation vor. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Segnung im öffentlichen Gottesdienst vorgenommen werden. In der Praxis wurde diese Regelung vermutlich als diskriminierend empfunden, so dass schon bisher in den meisten Fällen die Ausnahmeregel angewandt wurde.

Die Beschlussvorlage sieht vor, dass in Zukunft Segnungen von Menschen in eingetragenen Partnerschaften grundsätzlich in öffentlichen Gottesdiensten vorgenommen werden. Diese sind als kirchliche Amtshandlungen zu verstehen und zusammen mit den Trauungen von Mann und Frau in die Kirchenbücher einzutragen. Pastoren, die eine solche Segnung nicht vornehmen möchten, sollen ihren Probst informieren, der dann für die Durchführung der Segnung sorgt. Der Beschlussvorlage ist eine „Liturgische Handreichung für die Segnung von Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ beigefügt, die sich an der offiziellen Trauagende orientiert. Eine offizielle Einbindung solcher Segnungsgottesdienste in die Trauagende ist in den nächsten Jahren zu erwarten.

Der Gemeindehilfsbund fordert die Synode auf, am Wortlaut der Heiligen Schrift festzuhalten

In der „Erklärung zur Neuordnung der Segnung Eingetragener Lebenspartnerschaften in der Nordkirche“, die der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist, wird festgestellt: „In der hebräischen Bibel wird Homosexualität an zwei Stellen im sogenannten ‚Heiligkeitsgesetz‘ (3 Mose 17-26) erwähnt und eindeutig negativ bewertet.“ Auch im Neuen Testament, so die Erklärung, gebe es in Römer 1,26f eine „ausdrückliche Kritik an homosexuellen Handlungen“. Nichts Anderes hatte auch die Orientierungshilfe der EKD „Mit Spannungen leben“ (1996) bereits festgestellt: „Blickt man von hier aus auf die biblischen Aussagen zur Homosexualität zurück, so muß man konstatieren, daß nach diesen Aussagen homosexuelle Praxis dem Willen Gottes widerspricht.“ Der Gemeindehilfsbund fordert die Synode der Nordkirche auf, am Wortlaut der Heiligen Schrift festzuhalten und ihn nicht durch exegetische Kunstgriffe außer Kraft zu setzen und damit das Zeugnis des Wortes Gottes vor der Welt zu verdunkeln.

Der Gemeindehilfsbund fordert die Synode auf, Gottes Liebe zu verkünden

Die Verfasser der Beschlussvorlage berufen sich unberechtigter Weise auf das Liebesgebot als das „eine Wort, in dem das ganze Gesetz erfüllt ist“ (Gal 5,14). Demgegenüber halten wir daran fest, dass die Liebe das Gesetz erfüllt und nicht bricht. So heißt es in 1 Joh 5,3: „Denn das ist die Liebe zu Gott, dass wir seine Gebote halten; und seine Gebote sind nicht schwer“. Nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift ist neben vielen anderen sündigen Verhaltensweisen auch praktizierte Homosexualität sündhaft (3 Mose 17-26; Röm 1,26; 1 Kor 6,9; 1 Tim 1,10). Es ist ein Gebot christlicher Nächstenliebe, jedem Menschen, der in sündhaftem Verhalten lebt, den Weg aus der Sünde zu zeigen. Jesus Christus ist für unsere Sünden gestorben. Wenn wir unsere Sünden bekennen, so empfangen wir Vergebung der Sünden und die Gabe des Heiligen Geistes, der uns hilft, unser Leben an den Geboten Gottes auszurichten. Er kann homophilen Menschen helfen, auf homosexuelle Praxis zu verzichten oder auch eine Veränderung der sexuellen Orientierung zu erleben. Wir fordern die Synode auf, dafür Sorge zu tragen, dass Schwulen und Lesben dieser Weg durch entsprechende Seelsorgeangebote in der Nordkirche eröffnet wird. Homophil empfindende Menschen, die bereit sind, diesen oftmals schweren Weg der Umkehr und der Veränderung zu gehen, sollten von der Kirche alle erdenkliche Hilfe, Unterstützung und den Segen Gottes empfangen.

Gemeindehilfsbund, Walsrode im September 2016

Pastor Dr. Joachim Cochlovius, Walsrode (1. Vors.)
Wolfhart Neumann, Brandis (stellv. Vors.)
Helmut Brüggemeyer, Melle
Pfarrer Ulrich Hauck, Barbelroth
Uwe Jürgens, Itzehoe

Dr. Jörg Michel, Biebertal
Gerd Werner, Driedorf
Wolfgang Wilke, Köln
Prediger Johann Hesse, Verden (Geschäftsführer)

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 16. September 2016 um 16:23 und abgelegt unter Allgemein, Kirche, Sexualethik.