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Die Todesstrafe – können Christen dafür eintreten?

Dienstag 23. Februar 2016 von Pfr. Wolfgang Sickinger


Pfr. Wolfgang Sickinger

Einleitung

Ein skrupelloser Triebtäter missbraucht Kinder und bringt sie um. Soll man ihn leben lassen? Ein fanatischer Terrorist zündet eine Bombe im Einkaufszentrum – Kinder und Erwachsene sterben zu Dutzenden. Soll der Täter „nur“ ins Gefängnis? Auf der anderen Seite: Der neue amerikanische Justizminister ist ein frommer Christ, der gegen die Abtreibung kämpft. Mit der Todesstrafe scheint er aber keine Probleme zu haben. Ist das miteinander zu vereinbaren? Staaten wie USA, Russland, China und zahlreiche Staaten in Asien und Afrika praktizieren die Todesstrafe.

Anders in Deutschland: Hier wurde 1949 die Todesstrafe abgeschafft. Im Grundgesetz heißt es in Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Art. 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Bestätigt diese Regelung bei uns in Deutschland das 5./6. Gebot: Du sollst nicht töten! und die Bergpredigt Jesu? Müssen deshalb Christen hier und heute die Todesstrafe ablehnen? Hat der Vatikan Recht, wenn er das Kolosseum in Rom immer dann erleuchtet, wenn ein Land auf dieser Welt die Todesstrafe abschafft?

1. Was sagt die Bibel?

1.1 Die Todesstrafe ist im AT ausdrücklich vorgesehen.

Die erste grundlegende Begründung finden wir in 1. Mose 9,5-6: „Auch will ich euer eigen Blut, das ist das Leben eines jeden unter euch, rächen und will es von allen Tieren fordern und will des Menschen Leben fordern von einem jeden Menschen. Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“

An dieser Stelle wird die Gottebenbildlichkeit des Menschen mit der Todesstrafe in Verbindung gebracht: Wer Gottes Ebenbild tötet, soll seinerseits getötet werden.

Weiterhin gibt es viele ausdrückliche Regelungen zur Todesstrafe in den 5 Büchern Mose, der Tora: 2. Mose 21,12: „Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.“ (direkt nach den 10 Geboten in Kap. 20!)

Todesstrafe auf Ehebruch in 3. Mose 20,10: „Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.“

Todesstrafe auf Inzest und widernatürliche Unzucht, z.B. in 3. Mose 20,13: „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen.“

Auch Gotteslästerung, Zauberei und Sabbatschändung ziehen die Todesstrafe nach sich.

Der Vollzug der Todesstrafe kann Aufgabe eines Bluträchers sein. Auch private Rache ist möglich, ohne dass der Rächer bestraft wird. In der Regel wird die Todesstrafe durch Steinigung vollzogen. So heißt es in 3. Mose 24,16: „Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben.“

Schon im AT wird der Grundsatz der Vergeltung als Hintergrund für die Todesstrafe genannt. So in 2. Mose 21,23-24: „Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.“

Das 5./6. Gebot hat mit einem Verbot der Todesstrafe nichts zu tun. Es bedeutet inhaltlich das Verbot des Mordens. Eine Ãœbertretung des Gebotes zieht gerade die Todesstrafe nach sich.

1.2 Im NT gibt es keine direkte Stellungnahme zur Todesstrafe.

Sie wird aber als eine Wirklichkeit des Rechtslebens vorausgesetzt. In Mk 12 par., dem Gleichnis von den bösen Weingärtnern, wird die Todesstrafe als Schlusspunkt der Erzählung erwähnt: Die Mörder werden von dem Weinbergbesitzer mit dem Tod bestraft. In Apg 5 werden zwei Gemeindeglieder in Jerusalem, die Gott betrügen wollen, Ananias und Saphira, von Gott selbst mit dem Tod bestraft. In Joh 8 verhindert Jesus die rechtlich gebotene Todesstrafe für eine ertappte Ehebrecherin: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein auf sie!“ Die Frau bekommt von Jesus die Gelegenheit zur Umkehr: „Ich verdamme dich auch nicht – aber geh hin und sündige hinfort nicht mehr!“ Ähnlich handelt Paulus: Im Philemonbrief ist zu lesen, dass er den entlaufenen Sklaven Onesimus zu seinem christlichen Herrn zurückschickt und für ihn Gnade erbittet und christliche Bruderschaft erwartet. Rechtlich gesehen hätte Onesimus mit dem Tod bestraft werden können. Für Paulus ist aber offenbar eine solche Strafe innerhalb der christlichen Gemeinde nicht denkbar.

Jesus selbst lehnt für sich und seine Jünger Rache und Vergeltung ab. In der Bergpredigt Mt 5, 38ff sagt er, dem Übel sei nicht zu widerstehen und es sei die andere Wange hinzuhalten, sowie „Liebet eure Feinde!“

Aber wenn Nachfolger Jesu in Staat und Gesellschaft Verantwortung übernehmen, gilt es, dem Bösen – zur Not auch mit Gewalt – zu wehren. Dies klingt in Römer 13, 1ff an, wobei hier sogar eine heidnische römische Obrigkeit im Hintergrund steht. Dennoch gilt nach Paulus in Röm 13,4:

„Denn sie (die Obrigkeit) ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut.“

Paulus kann hier ganz anders schreiben als im Fall des entlaufenen Sklaven im Philemonbrief, weil es um die Lebensordnung des Staates und den Schutz der Allgemeinheit geht und nicht um das Verhalten innerhalb der Gemeinde.

Gehört also die Todesstrafe aus christlicher Sicht zum Handeln der Obrigkeit dazu oder ist sie abzulehnen? Die Bibel gibt darauf keine eindeutige Antwort.

Theologische Überlegungen sollen weiterführen:

2. Theologische Hinweise

2.1 Die geschichtliche Entwicklung

In der jüdischen wie in der frühen christlichen Tradition wird die Todesstrafe nicht in Frage gestellt. Sie gehört zu der Ordnungsmacht der staatlichen Gewalt und geschieht im Auftrag des göttlichen Gesetzes.

Erst im 2. Jh. nach Christus finden sich einzelne christliche Stimmen gegen die Todesstrafe (Tertullian, Laktanz). Dies hängt auch mit der Reserve gegenüber dem heidnischen römischen Staat zusammen, der sich vor dem Gott der Bibel eben nicht verantwortlich weiß und zeitweise die Christen verfolgt.

Im Mittelalter herrscht die Auffassung, dass der Staat im Auftrag Gottes zur Todesstrafe berechtigt sei, dass die Kirche sich aber nicht an der Todesstrafe beteiligen darf.

Die Reformation sieht dies nicht grundsätzlich anders. Luther tritt bei einer drohenden Auflösung der staatlichen Ordnung und allgemeiner Willkür (z.B. in den Bauernkriegen) auch für die Todesstrafe ein. Grundsätzlich kann er aber der Obrigkeit die Milde vernünftiger Liebe empfehlen.

Eine dunkle Seite der Kirchengeschichte bildet die Verfolgung der Ketzer und Sektierer bis hin zur Hexenverfolgung, die mit der massenhaften Praktizierung der Todesstrafe durch die Kirche verknüpft ist. Hier haben sich Papst und Inquisition angemaßt, zur Verteidigung des wahren Glaubens, zum Schutz des Kirchenvolkes vor gefährlichen Irrlehrern und natürlich auch zur Durchsetzung der kirchlichen Machtansprüche Menschen umzubringen.

Im evangelischen Bereich ist dies bis auf wenige einzelne Ausnahmefälle nie so durchgeführt worden. Die Auseinandersetzungen in den Religionskriegen, etwa im 30jährigen Krieg, haben andere Hintergründe und gehören nicht zum Thema Todesstrafe.

Bis in das 20. Jh. hinein haben eine große Zahl von Theologen und Philosophen die Todesstrafe bejaht und auf verschiedene Art und Weise begründet, sei es mit der Vergeltung, dem Schutz der Gemeinschaft vor dem Verbrecher oder der sittlichen Ordnung.

Durch die Erfahrung der braunen und roten Diktaturen ist aber ein Wandel eingetreten. Bekannte Gegner der Todesstrafe unter den neueren Theologen waren Emil Brunner, Karl Barth und Ernst Wolf. Heute wird man unter den lebenden Theologen in Deutschland niemanden mehr finden, der die Todesstrafe befürwortet.

2.2 Theologische Argumente gegen die Todesstrafe

Wenn Gott der Herr und der Geber des Lebens ist, haben Menschen nicht das Recht dazu, einem anderen das Leben zu nehmen. Die einzige Ausnahme davon ist die Notwehr gegen einen lebensbedrohenden Angriff. Gericht, Schuldspruch und Strafe können aber nicht als Notwehr gegenüber dem Täter gelten, sondern sie folgen der Rechtsordnung und stellen die menschliche Rechtsgemeinschaft wieder her. Zu diesem Zweck ist die Todesstrafe nicht notwendig.

Die Rechtsprechung Gottes über uns Menschen hat eine völlig andere Dimension und hat mit der menschlichen Strafe und Sühne nichts zu tun – sie vollzieht sich am Ende der Tage im Jüngsten Gericht.

Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe aus dem christlichen Glauben lautet, dass Christus für unsere Schuld am Kreuz gestorben ist. Er hat unsere Sünde auf sich genommen. Durch Umkehr und Glauben ist Vergebung möglich und ein neuer Anfang auch des größten Sünders. So hat sich z.B. der Apostel Paulus vor seiner Bekehrung zumindest der Beihilfe an einem Mord schuldig gemacht: bei der Steinigung des ersten christlichen Märtyrers Stephanus. Dass danach Christus selbst ihm vor Damaskus begegnet, bedeutet:

Durch Kreuz und Auferstehung Jesu und durch die Kraft des Heiligen Geistes kann ein Mensch verändert werden. Die Todesstrafe würde diese Möglichkeit verhindern, die Gott den Menschen durch Christus eröffnet hat.

3. Humanistische und gesellschaftspolitische Argumente gegen die Todesstrafe

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben – auch der Staat darf es ihm nicht nehmen, auch nicht im Fall schlimmster Verbrechen, weil dieses Menschenrecht auf Leben eben ohne Einschränkung für jeden Menschen gilt.

Die eben schon genannte Ausnahme der Notwehr bedeutet, dass ich einem mich oder andere bedrohenden Mörder direkt gegenüber stehe und deshalb sofort handeln muss. Vor Gericht, in einem geordneten Prozess, ist die Situation anders. Niemand wird an diesem Ort an Leib und Leben bedroht.

Gegen die Todesstrafe spricht weiterhin, dass die Möglichkeit einer fehlerhaften Beweisführung und eines Justizirrtums nie auszuschließen ist. Ein brutaler Mörder könnte auch selbst – etwa als Kind – ein Opfer gewesen sein. Wird man ihm gerecht, indem man ihn tötet? Todesstrafe kann – durch Abschreckung – Verbrechen nicht verhindern. Das zeigen gerade die Länder, in denen die Todesstrafe praktiziert wird.

Der Beweggrund der Sühne oder der Rache kann in einem modernen Rechtsstaat als Begründung für die Todesstrafe nicht überzeugen. Heute wird die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung der staatlichen Gemeinschaft betont, die sowohl das Verbrechen wie den Verbrecher einschließt. Die Rechtsordnung, für die der Staat verantwortlich ist, kann auch ohne die Todesstrafe gewahrt werden. Ein Täter muss bei seiner Schuld behaftet werden – ihm das Leben zu nehmen, steht aber der staatlichen Gemeinschaft nicht zu, auch wenn der Täter selbst anderen Menschen das Leben genommen hat. Das Recht eines jeden Menschen auf Leben steht für die humanistische Ethik an oberster Stelle der Werteskala.

4. Die großen Weltreligionen und die Todesstrafe

Im Buddhismus gehört es zum rechten Handeln, nicht zu töten. Die Handlungen und Einstellungen der Menschen sollen von Mitleid getragen sein. Selbst das Töten kleinster Lebewesen wird nicht gestattet, deshalb ist die Todesstrafe unvereinbar mit dieser Religion.

Im Hinduismus kommt es darauf an, dass jeder Mensch seine Pflichten dem anderen und der Gemeinschaft gegenüber erfüllt. Wer sich außerhalb dieser Ordnung stellt, konnte nach der alten hinduistischen Kultur mit dem Tod bestraft werden. Es gibt aber auch hinduistische Schriften, die sich prinzipiell gegen die Verhängung der Todesstrafe richten. Eine Regel lautet, dass Verbrecher nicht nur bestraft werden, sondern dass sie auch ihre Schuld wiedergutmachen müssen.

Im Islam ist die Todesstrafe und auch das Töten für Allah durch den Koran festgelegt. Es besteht aber keine einheitliche Auffassung über die Einzelheiten und die konkreten Bedingungen im islamischen Kulturkreis. Im Koran steht: „Tötet die von Gott geheiligte Seele nicht, außer es ist gerechtfertigt.“

Die Haltung des Judentums ergibt sich aus dem oben geschilderten Inhalt des Alten Testamentes. In der jüdischen Rechtspraxis wurde aber schon im 1. Jh. n. Chr. die Todesstrafe nur sehr selten praktiziert und sollte nach der Auffassung mancher Schriftgelehrter faktisch abgeschafft werden. Im 2. Jh. heißt es in der Mischna, einem maßgeblichen Teil der jüdischen Überlieferung: „Wer menschliches Leben vernichtet, handelt so, als würde er die ganze Welt vernichten.“ Das biblische Gesetz und seine Strafen werden danach als Warnung vor der Schwere bestimmter Verbrechen verstanden – wir sollen daraus lernen und brauchen die genannten Strafen nicht praktizieren, so meinen jüdische Schriftgelehrte. Allerdings ist es interessant, dass der moderne Staat Israel die Todesstrafe in seiner Gesetzgebung vorsieht.

5. Zusammenfassung

Die Bibel im AT bejaht die Todesstrafe, während das NT sie nicht ausdrücklich ausschließt. Die christliche Tradition hat einschließlich der Reformation mit großer Mehrheit für die Todesstrafe gesprochen, erst im 20. Jh. wird sie von der Mehrheit der christlichen Theologen abgelehnt.

Das zentrale theologische Argument liegt in der Erlösung durch Kreuz und Auferstehung Jesu Christi: Wenn Christus unsere Schuld auf sich genommen hat und wenn Gott uns durch sein Kreuz und seine Auferstehung Vergebung und Erlösung schenkt, haben wir Menschen nicht das Recht, einen anderen Menschen zum Tode zu verurteilen. Wir nähmen ihm die Möglichkeit, dieses Geschenk Gottes anzunehmen.

Zur Ausgangsfrage: Die Todesstrafe – können Christen dafür eintreten?

Ein Christ kann durchaus für die Todesstrafe eintreten, und zwar aufgrund der biblischen und der theologischen Tradition. Wer das tut, muss sich aber mit sehr gewichtigen Argumenten auseinandersetzen, die auf dem Wort und dem Werk Christi begründet sind.

Die heutige allgemeine politische Auffassung im westlichen Kulturkreis drängt zur Ablehnung der Todesstrafe bis hin zu den Gremien der UNO. Maßgeblich dafür sind humanistische Argumente und das westliche Verständnis der Menschenrechte mit dem Recht auf Leben als dem höchsten Wert.

In Deutschland mit seiner nationalsozialistischen Geschichte gilt eine solche Ablehnung der Todesstrafe erst recht: Jeder Politiker, der sich für die Todesstrafe aussprechen würde, fände sich sofort in eine rechte Ecke gedrängt.

6. Ein Denkanstoß zum Abschluss

Wer mit guten christlichen Gründen die Todesstrafe ablehnt, sollte allerdings konsequent sein. Nicht nur das Leben eines Verbrechers verdient Schutz, sondern auch das Leben des schwächsten Gliedes unserer Gesellschaft: des ungeborenen Kindes im Mutterleib.

Hier wird in jedem Jahr hunderttausendfach die Todesstrafe praktiziert – ohne Strafandrohung für die Vollstrecker und mit Duldung der höchsten staatlichen Instanzen. Das einzige „Verbrechen“ eines ungeborenen Menschen besteht darin, durch seine Existenz seine Eltern in einen Konflikt zu bringen.

Darauf steht heute in Deutschland die Todesstrafe, ausgesprochen durch die Mutter, nach einer Pflichtberatung u.a. durch evangelische Einrichtungen. Wer sagt: Das darf man nicht vergleichen!, möge mir erklären, warum der Gesetzgeber in dem einen Fall die Tötung von Unschuldigen – der Ungeborenen – zulässt und im anderen Fall die Todesstrafe – bei erwiesener Schuld – verbietet.

Aus diesem Dilemma kann man nur versuchen, sich herauszuwinden, indem man den Ungeborenen das Lebensrecht abspricht – aber damit vertritt man eine brutale Ethik der Zweckmäßigkeit. Oder man behauptet letzten Endes, dass in dem Konflikt zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Interessen der Mutter bzw. der Eltern eine Notwehr-Situation entsteht, in der die Mutter/die Eltern sich gegen die Lebensinteressen eines Ungeborenen wehren dürfen. Aber auch diese Haltung, die im Grunde von maßgeblichen Teilen der evangelischen Kirche vertreten wird, ist absurd.

Wenn der entscheidende christliche Grundsatz der ist, dass Gott das Leben gibt und deshalb kein Mensch es nehmen darf, dann gilt dieser Grundsatz sowohl für das Leben eines brutalen Mörders wie für das Leben eines ungeborenen Kindes.

M.E. ist es konsequent, sowohl gegen die Todesstrafe einzutreten als auch gegen die straflose massenhafte Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib. Die Kirche als ganze und die einzelnen Christen dürfen nicht schizophren argumentieren.

Die katholische Kirche spricht in dieser Frage konsequent und schlüssig, während die evangelischen Kirchen aus politischer Rücksichtnahme oder in Abhängigkeit vom Zeitgeist widersprüchlich argumentieren.

Pfarrer Wolfgang Sickinger, Mülheim

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 23. Februar 2016 um 9:54 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Kirche, Theologie, Weltreligionen.