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Im Grunde verfassungswidrig

Mittwoch 12. Juli 2017 von Norbert Geis


Norbert Geis

Es war ein Koalitionsbruch der hinterhältigsten Art. In den Koalitionsvertrag zwischen den regierenden Parteien CDU/CSU und SPD wurde die „Homo-Ehe“ ausdrücklich nicht aufgenommen. Eine gesetzliche Regelung, durch welche die Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts zur Ehe erhoben wird, widerspricht dem Selbstverständnis der Unionsparteien. Darauf hat die SPD Rücksicht genommen. Darauf hat die Union vertraut. Mit der Entscheidung zur Ehe für alle hat sich der Koalitionspartner disqualifiziert. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Kirche