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Stellungnahme zum Beschluss der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen zur „Öffentlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ vom 20. November 2014

Freitag 26. Juni 2015 von Pfr. Dirk Scheuermann


Pfr. Dirk Scheuermann

Der Beschluss lautet:

„Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können öffentlich in einem Gottesdienst gesegnet werden. Voraussetzung für die Segnung ist, dass eine der zu segnenden Personen evangelisch ist. Die Segnung ist pfarramtlich zu dokumentieren. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, die oder der aus Gewissensgründen eine solche Segnung nicht vornehmen kann, verweist das Paar an die Superintendentin oder den Superintendenten, die oder der für die Segnung sorgt. Die Kirchenleitung wird beauftragt, geeignetes Material zur Verfügung zu stellen.“ Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Kirche, Sexualethik