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Einspruch im Namen der Menschenwürde

Donnerstag 14. April 2011 von Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde


Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde

Der Staat des Grundgesetzes kann niemanden zu der Entscheidung ermächtigen, ob ein anderer weiterleben darf oder verworfen wird. Ein Plädoyer des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde.

Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Ist eine gesetzliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) mit dieser Garantie vereinbar – in welchem Umfang, oder steht sie zu ihr in Widerspruch? Aus rechtlicher wie auch ethischer Sicht sind vor allem drei Fragen von Bedeutung: Hat der Embryo, um den es bei der PID geht, teil an der Menschenwürde und an der staatlichen Achtungs- und Schutzpflicht? Stellt die PID, wenn das zu bejahen ist, eine Verletzung der Menschenwürde dar? Besteht bei einem strikten Verbot der PID ein Wertungswiderspruch zur normativen Regelung und praktischen Handhabung des Schwangerschaftsabbruchs nach Paragraph 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs, der so nicht hinnehmbar ist? Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Gesellschaft / Politik, Medizinische Ethik